Die Kostenübernahme für die Durchführung einer Psychotherapie richtet sich nach den jeweiligen Modalitäten der für sie zuständigen
Kostenträger:
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung werden nach Klärung der Diagnose und der
Indikationsstellung in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ich verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung bzw. Kassenzulassung, so dass die Psychotherapie über die
Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Zur Abrechnung benötige ich ihre Krankenversichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch,
und bei laufenden Therapien zu jedem neuen Quartal mit.
Privat Versicherte
Bei privat versicherten Patienten übernimmt im Regelfall die private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie. Maßgeblich
sind dabei die Regelungen ihres Versicherungsvertrages. Bitte lesen Sie dort nach, welche Leistungen übernommen werden und setzen Sie sich mit ihrer Versicherung zur Abklärung der
Kostenübernahme und weiterer Verfahrensabläufe in
Verbindung.
Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Zur Abklärung notwendiger Formalitäten empfiehlt sich dringend die
vorherige Kontaktaufnahme mit der für sie zuständigen Beihilfestelle sowie ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Zudem besteht die Möglichkeit die Kosten für die Durchführung einer Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Kosten berechnen sich dann nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).