Kosten und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für die Durchführung einer Psychotherapie richtet sich nach den jeweiligen Modalitäten der für sie zuständigen Kostenträger:

 

 

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung werden nach Klärung der Diagnose und der Indikationsstellung in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ich verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung bzw. Kassenzulassung, so dass die Psychotherapie über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Zur Abrechnung benötige ich ihre Krankenversichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch, und bei laufenden Therapien zu jedem neuen Quartal mit.

   

Privat Versicherte

Bei privat versicherten Patienten übernimmt im Regelfall die private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie. Maßgeblich sind dabei die Regelungen ihres Versicherungsvertrages. Bitte lesen Sie dort nach, welche Leistungen übernommen werden und setzen Sie sich mit ihrer Versicherung zur Abklärung der Kostenübernahme und weiterer Verfahrensabläufe in Verbindung.

 

Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Zur Abklärung notwendiger Formalitäten empfiehlt sich dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit der für sie zuständigen Beihilfestelle sowie ihrer Krankenkasse.

 

Selbstzahler

Zudem besteht die Möglichkeit die Kosten für die Durchführung einer Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Kosten berechnen sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).