Verhaltenstherapie: Was ist das?

In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass Anpassungen an die Erfordernisse der Umwelt über Lernprozesse erfolgen. Verhalten wird also erlernt. Dementsprechend entstehen auch Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme aufgrund von Lernprozessen. Verhaltenstherapeuten gehen weiter davon aus, dass erlerntes Verhalten, somit auch problematisches oder unerwünschtes Verhalten, verändert bzw. verlernt werden kann. Verhalten wird dabei nicht nur als von außen beobachtbares Verhalten begriffen, sondern umfasst auch das Erleben, Gedanken, Motive, Gefühle und körperliche Reaktionen.

 

Zu Beginn einer Verhaltenstherapie werden die Auslöser von Störungen und die Bedingungen erfasst, die dazu führen, dass problematisches Verhalten aufrechterhalten wird und sich beständig wiederholt. Im Weiteren wird alternatives Verhalten über Übungen aufgebaut, um den Patienten zu befähigen, sein Verhalten in schwierigen Situationen angemessen zu steuern. Neben der störungs- bzw. problembezogenen Arbeit werden auch familiäre Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem gilt es, die Kompetenzen und Ressourcen des Patienten zu stärken.

 

Das verhaltenstherapeutische Vorgehen ist transparent, das bedeutet, dass der Patient über therapeutische Schritte informiert wird und ein plausibles Erklärungsmodell der zugrundeliegenden Störung erhält. Veränderungswünsche und therapeutische Ziele werden gemeinsam mit dem Patienten, aber auch mit den Eltern, entwickelt. Die Verhaltenstherapie zeichnet sich durch ihren Übungscharakter, auch außerhalb des therapeutischen Settings, aus. Daher ist die aktive Mitarbeit des Patienten und der Eltern erforderlich.

 

Die Verhaltenstherapie ist ein in Deutschland anerkannten Richtlinienverfahren, welches wirksam, wissenschaftlich anerkannt und wirtschaftlich ist. Die Kosten einer Behandlung in einem Richtlinienverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen übernommen. In einem Richtlinienverfahren ausgebildete Therapeuten haben eine mehrjährige, staatlich geregelte Weiterbildung abgeschlossen und verfügen, ebenso wie Ärzte, über die sogenannte Approbation, also die staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Die Bezeichnung „Psychotherapeut/in“ ist in Deutschland geschützt und setzt die Approbation voraus.